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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Verkauf und die Vermittlung von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen der Fa. FY Automobile (Ferdi Yasin), Erlanger Straße 180, 90765 Fürth
I. Vertragsabschluss
- Der Kaufvertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers oder mit Aushändigung bzw. Zusendung der Ware zustande.
- Angaben des Verkäufers zum Gegenstand des Verkaufs (z.B. Beschaffenheit, Laufleistung, Erstzulassung, Vorbesitzer) sind nur dann Beschaffenheitsangaben, wenn sie vom Verkäufer schriftlich als solche bestätigt werden.
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
II. Preise
- Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich auf die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG hingewiesen wird.
- Überführungs- und Zulassungskosten sind im Kaufpreis nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
III. Lieferumfang
- Der Lieferumfang richtet sich nach dem schriftlichen Kaufvertrag und/oder der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers.
- Soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich vereinbart, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, das Fahrzeug mit einem bestimmten Zubehör oder einer bestimmten Ausstattung zu liefern.
IV. Zahlung
- Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeuges fällig und in bar oder durch bestätigten Scheck zu zahlen. Eine Banküberweisung ist nach vorheriger Vereinbarung möglich.
- Mit der Übergabe des Fahrzeugs geht die Gefahr auf den Käufer über. Das Eigentum an dem Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises beim Verkäufer (Eigentumsvorbehalt).
- Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind.
V. Lieferung und Abnahme
- Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind.
- Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzuholen.
- Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
VI. Sachmangel, Garantie und Gewährleistung
- Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Der Käufer hat dem Verkäufer zunächst das Recht zur Nacherfüllung einzuräumen. Der Verkäufer hat nach seiner Wahl die Mängel zu beseitigen oder ein mangelfreies Fahrzeug zu liefern.
- Etwaige Garantien Dritter (Herstellergarantie, Gebrauchtwagengarantie) bleiben hiervon unberührt.
Stand: 2024 | FY Automobile, Erlanger Str. 180, 90765 Fürth

